Pädagogische Station

Die Arbeit in der Station orientiert sich am Trainingsraumkonzept. Ziel ist die Bewusstmachung der Störung durch den Schüler und eine Reflektion des Verhaltens sowie eine Hinführung zu verantwortlichem Handeln. Unsere Schule orientiert sich dabei an den Prinzipien der „themenzentrierten Interaktion“ nach Ruth Cohn. „Jeder ist sein eigener Chairman“, und „Störungen haben Vorrang.“ Wir verfolgen dabei das Ziel, die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu einer eigenverantwortlich handelnden Persönlichkeit zu erziehen, die respektvoll mit sich selbst und anderen Menschen umgeht.

Im Vergleich zum Trainingsraumkonzept ist das Angebot umfangreicher. Es gibt keine festgelegten Sanktionen, die unabdingbar auf Fehlverhalten folgen müssen. Verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler benötigen zwar klare Strukturen und Regeln, sie brauchen aber auch Zeit, um teilweise jahrelang entwickeltes Fehlverhalten allmählich zu korrigieren. Festgelegte Sanktionen führen oft zum Ausschluss und nicht zur Integration, was kontraproduktiv für unseren pädagogischen Auftrag wäre.

Im Einzelnen umfasst das Stationsangebot folgende Punkte:

  1. Die Schüler sollen die Wichtigkeit von Regeln, Rechten und Pflichten für ein gemeinsames Zusammenleben erkennen, diese verinnerlichen und einhalten. (Grundgedanke des Trainingsraumes). Die Bearbeitung von Unterrichtsstörungen ist daher erstes und vorrangiges Angebot.
  2. Schüler, die eine „Auszeit“ (sprich: eine ruhigere Arbeitsatmosphäre) brauchen, können in der Station arbeiten. Allerdings werden diese Schüler in besonderen Konfliktsituationen ggf. zurück geschickt. Das Gleiche gilt für regelmäßig stattfindende, kleine Fördergruppen.
  3. Schüler können hier ihre Konflikte, die sie mit anderen Schülern oder mit Lehrern haben, reflektieren und lösen. Sie lernen, dass Konflikte und deren Lösung zu einer positiveren Beziehung führen können.
  4. Schüler, die neu in unsere Schule kommen, können bis zu 2 Wochen ausschließlich in der Station arbeiten. Dies dient in Einzelfällen zu einer besseren Eingruppierung und einer „sanfteren“ Integration. Dies soll bei Schülern geschehen, die eine besondere Problematik erwarten lassen.
  5. Schüler, die durch eine Ordnungsmaßnahme vom Unterricht ausgeschlossen werden, können in der Station arbeiten, sofern dies nach kollegialer Beratung sinnvoll erscheint.
  6. Die Beratung von Kollegen und Eltern ist die letzte, aber auch zentrale Aufgabe der Stationsarbeit. Da die Pädagogische Station kein Ersatz für guten Unterricht bzw. geeignete Erziehung sein kann und will, muss die Arbeit mit Schülern immer auch eine Beratung mit den Personen zur Folge haben, die primäre Bezugspersonen in der Erziehung des Kindes sind.